Auf behindertengerechten und anspruchsvollen Arbeitsplätzen erfahren sie berufliche Förderung und Bildung. Menschen mit Behinderung werden unabhängig von der Art und Schwere ihrer Behinderung aufgenommen, wenn sie in der Lage sind, wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu erbringen. So erhalten auch schwer mehrfach behinderte Menschen einen Dauerarbeitsplatz, auf dem sie einen Teil ihres Lebensunterhaltes selbst verdienen können und kranken- und rentenversichert sind.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind als Dienstleister der beruflichen Rehabilitation tätig und handeln zugleich unternehmerisch, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Arbeitsleben zu ermöglichen. Sogenannte „voll erwerbsgeminderte“ Menschen können in unserer Werkstätte lernen und erfahren, was im Arbeitsleben gefordert ist. Deshalb müssen Grundlagen des Arbeitslebens in der Werkstatt vermittelt und eingeübt werden. Für jeden Menschen wird eine Tätigkeit angeboten, die seinen Möglichkeiten entspricht.