Die Mitarbeiterinnen unterstützen die Familien entweder alleine oder zu zweit in einem sogenannten „Tandem“. Das Jugendamt entscheidet nach Antragsstellung der Familie über die Notwendigkeit.
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird zwischen Familie, jeweils einer für die sozialpädagogische Familienhilfe zuständigen Fachkraft der Lebenshilfe BGL e.V. und dem Jugendamt in einem Hilfeplangespräch vereinbart.